Immobilienkaufvertrag

Kaufverträge

Die Übertragung von Immobilien durch Kaufvertrag ist wohl die gängigste Form eines Eigentümerwechsels.

Grundsätzlich ist dabei immer das Gleiche zu beachten, unabhängig ob ein Hausgrundstück, eine Wohnung oder auch einmal ein Erbbaurecht verkauft werden soll.

Bei jedem Grundstückskauf bestehen zwei grundsätzliche Risiken:  Für den Käufer das Risiko, den Kaufpreis zu zahlen, ohne dass er das lastenfreie Eigentum an dem Grundbesitz erhält und für den Verkäufer das Risiko, sein Eigentum zu verlieren, bevor der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.

Hiervor hat der Notar durch seine Beratung und Vertragsgestaltung zu schützen.

Die geschieht in der Regel durch folgenden Vertragsaufbau:

Der Notar veranlasst die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer in das Grundbuch. Hierdurch kann in das Grundbuch keine weitere Eintragung zu Gunsten oder Lasten des Verkäufers mehr eingetragen werden, ohne dass der Käufer das Recht hätte, diese wieder löschen zu lassen. Ein  Eigentumswechsel erfolgt jedoch jetzt noch nicht.

Zeitgleich werden bei den Kreditinstituten, für die noch Hypotheken oder Grundschulden des Verkäufers bestehen, die zur Löschung erforderlichen Unterlagen eingeholt und die Frage etwaiger Ausgleichszahlungen aus dem Kaufpreis geklärt.

Gemeinden oder auch Privatpersonen kann ein Vorkaufsrecht zustehen. Daher müssen erst die Verzichtserklärungen eingeholt werden.

Erst wenn alle diese Informationen und Unterlagen komplett vorliegen und die lastenfreie Eigentumsumschreibung damit gesichert ist, wird der Käufer schriftlich zur Kaufpreiszahlung aufgefordert.

Der Verkäufer wird zeitgleich aufgefordert mitzuteilen, ob der Kaufpreis bei ihm eingegangen ist. Erst wenn er den Erhalt des vollständigen Kaufpreises schriftlich bestätigt, erfolgt die endgültige  Eigentumsumschreibung im Grundbuch unter gleichzeitiger Löschung der alten Grundschulden.

Hierbei stehen natürlich auch andere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zur Verfügung, so dass die Beratung durch den Notar zur Sicherstellung einer beiderseitigen und risikolosen Absicherung notwendig ist.

Über den Inhalt eines Kaufvertrages können sie sich in meinem

Musterkaufvertrag

umfassend informieren. An allen fettgedruckten Stellen erhalten Sie eine Erklärung der rechtsrelvanten Dinge, wenn Sie den Mauszeiger auf diese Stelle bewegen.