Der Immobilienvertrag
Der Immobilienvertrag
Sicherheit durch die notarielle Beratung
Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit.
1. Kaufverträge
Die Übertragung von Immobilien durch Kaufvertrag ist wohl die gängigste Form eines Eigentümerwechsels. Hierbei ist gesetzlich geregelt, dass dieser Vertrag der notariellen Beurkundung des Vertrags zwischen Verkäufern und Käufern bedarf, um wirksam zu sein (siehe BGB § 311b Absatz 1).
Zur Beauftragung mit der Erstellung und Beurkundung eines Kaufvertrages können Sie das Notariat entweder persönlich, telefonisch, postalisch
oder auch per email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beauftragen.
Nutzen Sie hierzu einfach unser
welches Sie uns bitte ausgefüllt zukommen lassen. Der gewünschte Entwurf der Urkunde wird Ihnen dann schnellstmöglich zugesandt.
Generelle Informationen zum Immobilienkaufvertrag erhalten Sie unter dem Menüpunkt Immoblilienkaufvertrag. Über den Inhalt eines Kaufvertrages können sie sich in meinem
Musterkaufvertrag
umfassend informieren. An allen fettgedruckten Stellen erhalten Sie eine Erklärung der rechtsrelvanten Dinge, wenn Sie den Mauszeiger auf diese Stelle bewegen. Bitte beachten: Dieser Mustervertrag soll nur einen Eindruck verschaffen, welche Regelungen ein Immobilienkaufvertrag in der Regel enthalten wird. Das Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, berücksichtigt keine Besonderheiten und ist ohne Anpassung an den konkreten Fall nicht verwendbar.
2. Übertragungsverträge
in Bearbeitung